Rechtliche Vorschriften für Segway-Fahrer

Die rechtlichen Vorschriften

* Es gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung

* Fahren darf nur, wer mindestens einen Mofaführerschein hat

* Innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen SEGWAYs nur
   Schutzstreifen, Radfahrstreifen, Radwegefurten und Radwege befahren.
   Wenn diese nicht vorhanden sind, darf auch die Straße genutzt werden.

* Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen sind nicht erlaubt

* Gemeindestraßen und Feldwirtschaftswege dürfen befahren werden, wenn
   keine Radwege vorhanden sind

* Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen ist möglichst weit rechts zu
   fahren.

* SEGWAYS dürfen auf Fahrradstraßen nebeneinander fahren, ansonsten
   muss hintereinander gefahren werden

* Richtungsänderungen sind durch Handzeichen anzuzeigen

* Auf Radwegen haben Fußgänger Vorrang, Radfahrern ist das Überholen zu
   ermöglichen.

* Das Tragen eines Fahrradhelmes ist bei Outdoor Live Segway Touren Pflicht

Überblick

Angebotszeitraum
1. März - 31. Oktober

Startzeit
variabel

Informationen
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Preis
EUR 990,- pro Segway

 

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